Saure Gummis sind beliebt, aber oft steckt viel Zucker drin. Immer mehr Hersteller bieten deshalb Varianten mit „zuckerfrei“ oder „ohne Zuckerzusatz“ an. Hier erfährst du, was diese Angaben laut EU-Recht bedeuten, womit solche Süßigkeiten gesüßt sind und worauf du beim Kauf schauen solltest.
Kurz gesagt: „Zuckerfrei“ darf laut EU-Recht nur auf der Packung stehen, wenn ein Produkt höchstens 0,5 g Zucker pro 100 g enthält. „Ohne Zuckerzusatz“ heißt dagegen nur, dass kein Zucker und keine süßenden Lebensmittel wie Sirup zugesetzt wurden. Gesüßt werden diese Süßigkeiten meist mit Zuckeraustauschstoffen wie Maltit oder Erythrit. Liegt deren Anteil über 10 %, muss „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ auf der Packung stehen.
Die Angaben auf der Packung im Vergleich
Diese Begriffe sind in der EU fest geregelt. Ein Hersteller darf sie nur verwenden, wenn sein Produkt die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erfüllt: zuckerfrei, zuckerarm, ohne Zuckerzusatz.
| Angabe | Was sie bedeutet | Kann trotzdem Zucker enthalten? |
|---|---|---|
| zuckerfrei | höchstens 0,5 g Zucker pro 100 g | nur Spuren bis 0,5 g pro 100 g |
| zuckerarm | höchstens 5 g Zucker pro 100 g (feste Lebensmittel) | ja, bis 5 g pro 100 g |
| ohne Zuckerzusatz | kein zugesetzter Zucker und keine Lebensmittel, die wegen ihrer Süßkraft zugesetzt wurden | ja, natürlich vorhandener Zucker, z. B. aus Frucht. Dann muss „enthält von Natur aus Zucker“ dabeistehen |
| keine Angabe | normale Süßigkeit | ja, oft der Hauptbestandteil |
Zuckeraustauschstoffe in Fruchtgummis
Diese fünf Stoffe findest du häufig in Süßigkeiten ohne Zucker. Sie gehören zu den mehrwertigen Alkoholen, auch Polyole genannt. Die E-Nummern stammen von der Verbraucherzentrale, die Brennwerte aus Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
| Stoff | E-Nummer | Brennwert für die Nährwerttabelle |
|---|---|---|
| Maltit | E 965 | 2,4 kcal/g |
| Xylit | E 967 | 2,4 kcal/g |
| Erythrit | E 968 | 0 kcal/g |
| Isomalt | E 953 | 2,4 kcal/g |
| Sorbit | E 420 | 2,4 kcal/g |
Zum Vergleich: Zucker und andere Kohlenhydrate werden mit 4 kcal/g berechnet (Anhang XIV, VO 1169/2011).
Was bedeutet „zuckerfrei“ bei sauren Süßigkeiten?
„Zuckerfrei“ ist eine streng geregelte Angabe. Sie ist laut Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nur erlaubt, wenn das Produkt höchstens 0,5 g Zucker pro 100 g enthält. Das gilt auch für jede andere Formulierung, die für Kunden dasselbe bedeutet, etwa „ohne Zucker“.
Zucker meint hier alle Mono- und Disaccharide, also zum Beispiel Haushaltszucker, Traubenzucker und Fruchtzucker. Zuckeraustauschstoffe wie Maltit zählen nicht dazu. Ein zuckerfreies Fruchtgummi kann also trotzdem süß schmecken und Kalorien haben.
Heißt „ohne Zuckerzusatz“, dass kein Zucker drin ist?
Nein, nicht unbedingt. „Ohne Zuckerzusatz“ bedeutet laut Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, dass weder Zucker noch andere Lebensmittel wegen ihrer Süßkraft zugesetzt wurden. Honig, Sirup oder Fruchtsaftkonzentrat sind damit ebenfalls ausgeschlossen.
Enthält ein Produkt von Natur aus Zucker, zum Beispiel aus Fruchtpüree, muss zusätzlich „enthält von Natur aus Zucker“ auf der Packung stehen. Wie viel Zucker es genau ist, siehst du in der Nährwerttabelle in der Zeile „davon Zucker“.
Der Unterschied zu „zuckerfrei“ ist also: „Zuckerfrei“ beschreibt das Ergebnis, „ohne Zuckerzusatz“ beschreibt die Rezeptur.
Womit werden saure Süßigkeiten ohne Zucker gesüßt?
Es gibt zwei Gruppen von Süßungsmitteln. Die Verbraucherzentrale erklärt den Unterschied so:
- Süßstoffe sind sehr süß und werden nur in kleinen Mengen eingesetzt. Laut Verbraucherzentrale sind sie praktisch kalorienfrei.
- Zuckeraustauschstoffe ähneln Zucker in Geschmack und Menge. Sie geben einem Fruchtgummi Körper und Volumen, deshalb stecken sie in den meisten zuckerfreien Gummis.
Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind 19 Süßungsmittel in der EU zugelassen. Acht davon gelten als Zuckeraustauschstoffe, darunter Sorbit, Xylit und Erythrit.
Auf der Packung erkennst du Süßungsmittel an zwei Stellen. Sie stehen im Zutatenverzeichnis. Außerdem muss neben der Bezeichnung des Lebensmittels „mit Süßungsmittel(n)“ stehen (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang III).
Warum steht „kann abführend wirken“ auf der Packung?
Zuckeraustauschstoffe können in größeren Mengen Blähungen und Durchfall auslösen, schreibt die Verbraucherzentrale. Deshalb gilt eine Pflicht: Enthält ein Lebensmittel mehr als 10 % zugesetzte Polyole, muss „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ auf der Packung stehen (VO 1169/2011, Anhang III).
Bei Fruchtgummis ohne Zucker ist dieser Anteil meist deutlich höher als 10 %, weil die Zuckeraustauschstoffe den Zucker mengenmäßig ersetzen. Der Hinweis ist also kein Zeichen für ein schlechtes Produkt, sondern eine Pflichtangabe.
Wie viel zu viel ist, hängt vom Stoff und vom Menschen ab. Für Erythrit hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) 2023 eine tolerierbare Tagesmenge von 0,5 g pro kg Körpergewicht festgelegt. Grundlage war die abführende Wirkung. Für eine Person mit 60 kg sind das 30 g Erythrit am Tag. Unser Tipp: Probier bei einer neuen Sorte erst eine kleine Portion und schau, wie du sie verträgst.
Was macht saure Süßigkeiten eigentlich sauer?
Den sauren Geschmack bringen Lebensmittelsäuren wie Citronensäure oder Äpfelsäure. Bei sauren Gummis sitzen sie oft in einer äußeren Schicht, die nach Zuckerkristallen aussieht.
Bei Varianten ohne Zucker lohnt sich hier ein genauer Blick. Die Zuckerangabe auf der Packung gilt für das ganze Produkt, also auch für diese äußere Schicht. Im Zutatenverzeichnis siehst du, woraus sie besteht.
Worauf du beim Kauf achten solltest
Mit diesen Punkten findest du schnell heraus, was in einer sauren Süßigkeit steckt:
- Angabe auf der Vorderseite prüfen. Steht dort „zuckerfrei“, „zuckerarm“ oder „ohne Zuckerzusatz“? Die Tabelle oben zeigt, was jede Angabe bedeutet.
- Nährwerttabelle lesen. Die Zeile „davon Zucker“ zeigt den echten Zuckergehalt pro 100 g. Manche Hersteller geben zusätzlich „davon mehrwertige Alkohole“ an.
- Zutatenverzeichnis ansehen. Hier stehen die Süßungsmittel mit Namen oder E-Nummer, zum Beispiel Maltit (E 965).
- Warnhinweis beachten. „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ heißt: lieber eine kleine Portion.
- An Haustiere denken. Enthält das Produkt Xylit, gehört es außer Reichweite von Hunden.
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Warum Xylit für Hunde gefährlich ist
Xylit ist für Menschen als Lebensmittelzusatz zugelassen, für Hunde aber gefährlich. Laut der US-Lebensmittelbehörde FDA löst Xylit bei Hunden eine starke Insulinausschüttung aus. Der Blutzucker kann dadurch innerhalb von 10 bis 60 Minuten stark fallen, was unbehandelt lebensgefährlich sein kann.
Anzeichen sind laut FDA zum Beispiel Erbrechen, Schwäche, Taumeln und Krampfanfälle. Manche Folgen zeigen sich erst nach 12 bis 24 Stunden. Hat dein Hund etwas mit Xylit gefressen, ruf sofort deine Tierärztin oder deinen Tierarzt an.
Sind saure Süßigkeiten ohne Zucker gesund?
Sie bleiben Süßigkeiten, also etwas zum Genießen und nicht zum Satt-Essen. „Ohne Zucker“ sagt nur etwas über den Zuckergehalt aus, nicht über das ganze Produkt.
Wer weniger Zucker essen möchte, findet bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Orientierung. Sie empfiehlt, freie Zucker auf unter 10 % der täglichen Energiezufuhr zu senken. Unter 5 %, also etwa 25 g am Tag, bringen laut WHO zusätzliche Vorteile. Zu freien Zuckern zählt die WHO zugesetzten Zucker sowie Zucker aus Honig, Sirup und Fruchtsäften.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Ernährungs- oder ärztliche Beratung. Wenn du Diabetes, eine Darmerkrankung oder eine Unverträglichkeit hast, sprich vor dem Verzehr mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
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Häufige Fragen
Sind zuckerfreie Süßigkeiten kalorienfrei?
Nein. Die meisten Zuckeraustauschstoffe werden laut VO 1169/2011, Anhang XIV mit 2,4 kcal pro Gramm berechnet. Nur Erythrit wird mit 0 kcal angesetzt. Den genauen Wert findest du in der Nährwerttabelle.
Darf „ohne Zucker“ auf der Packung stehen, wenn Zucker drin ist?
„Ohne Zucker“ hat für Kunden dieselbe Bedeutung wie „zuckerfrei“. Deshalb gilt die gleiche Grenze von höchstens 0,5 g Zucker pro 100 g (VO 1924/2006).
Warum vertrage ich zuckerfreie Gummis manchmal schlecht?
Zuckeraustauschstoffe können in größeren Mengen Blähungen und Durchfall auslösen (Verbraucherzentrale). Iss deshalb lieber kleine Portionen. Bei anhaltenden Beschwerden sprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt.
Was ist der Unterschied zwischen Süßstoff und Zuckeraustauschstoff?
Süßstoffe sind sehr süß und werden nur in kleinen Mengen verwendet. Zuckeraustauschstoffe ähneln Zucker in Geschmack und Menge und ersetzen ihn deshalb in Fruchtgummis (Verbraucherzentrale).
Dürfen Hunde zuckerfreie Süßigkeiten fressen?
Nein, vor allem nicht mit Xylit. Laut FDA kann Xylit bei Hunden den Blutzucker gefährlich stark senken. Bewahre solche Süßigkeiten außer Reichweite auf.
Wie erkenne ich Süßungsmittel auf der Packung?
Sie stehen im Zutatenverzeichnis. Außerdem muss neben der Bezeichnung des Lebensmittels „mit Süßungsmittel(n)“ stehen (VO 1169/2011, Anhang III).
Wo bekomme ich saure Fruchtgummis ohne Zuckerzusatz?
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Glossar
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Polyole | Mehrwertige Alkohole, auch Zuckeralkohole genannt. Dazu gehören die meisten Zuckeraustauschstoffe. |
| Zuckeraustauschstoff | Süßungsmittel, das Zucker in Geschmack und Menge ähnelt, z. B. Maltit oder Erythrit. |
| Süßstoff | Sehr süßes Süßungsmittel, das nur in kleinen Mengen verwendet wird. |
| E-Nummer | EU-weite Nummer für einen zugelassenen Zusatzstoff, z. B. E 968 für Erythrit. |
| Freie Zucker | Laut WHO zugesetzter Zucker sowie Zucker aus Honig, Sirup und Fruchtsäften. |
| Tolerierbare Tagesmenge | Menge eines Stoffes, die laut Behörde täglich ein Leben lang ohne Risiko verzehrt werden kann (englisch ADI). |
Über den Autor
Tobias Platner gründet SourZero in Oberösterreich. Er hat sich für diesen Artikel durch die EU-Verordnungen zur Lebensmittelkennzeichnung und die Veröffentlichungen von EFSA, BfR und Verbraucherzentrale gearbeitet. Er ist kein Ernährungsberater und kein Arzt. Deshalb verweist der Artikel bei jeder Aussage auf die Originalquelle.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Anhang: zuckerfrei
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Anhang: zuckerarm
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Anhang: ohne Zuckerzusatz
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang III: Pflichthinweise
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang XIV: Umrechnungsfaktoren
- EFSA (2023): Re-evaluation of erythritol (E 968) as a food additive
- Verbraucherzentrale: Süßungsmittel, Stand 26.06.2025
- BfR: Süßungsmittel in Lebensmitteln, Fragen und Antworten
- FDA: Paws Off Xylitol; It’s Dangerous for Dogs
- WHO (2015): WHO calls on countries to reduce sugars intake
Zuletzt geprüft: 26.10.2026